Rede

von Ministerpräsidentin Heide Simonis

zur Einstellungspraxis der Landesregierung

für den öffentlichen Dienst

im schleswig-holsteinischen Landtag

am 25. März 1999


Sperrfrist: Redebeginn

Es gilt das gesprochene Wort.



Herr Präsident,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

wenn die Opposition mit ihrem Antrag zur Einstellungspraxis im öffentlichen Dienst auch bezwecken möchte, daß die Landesregierung ihre Position noch einmal darstellt, dann habe ich dafür großes Verständnis. Wer sich über so viele Jahre uneinsichtig, geradezu begriffsstutzig gezeigt hat, braucht offenbar Nachhilfe. Die sollen Sie gerne bekommen.

 

Das fängt schon bei dem suggestiven Begriff von der sogenannten „Entbeamtungspolitik“ an. Die Zahlen, die schwarz auf weiß vorliegen, sprechen eine andere Sprache. Tatsache ist: Der Anteil der angestell­ten Lehrer im Landes­dienst beträgt weniger als 15,2 Prozent – genau­so­viel wie Ende der 80er Jahre.

 

Ist das die sogenannte „Entbeamtungspolitik“?

 

Dann der Bundesvergleich: Bei der Angestelltenquote im Landesdienst  insgesamt steht Schleswig-Holstein auf Platz 14 unter allen 16 Län­dern. Alle Länder zusammen betrachtet haben im Durchschnitt 45 Prozent Angestellte – bei uns sind es 27 Prozent.

 

Ist das die sogenannte „Entbeamtungspolitik“? Erklären Sie es mir bitte bei Gelegenheit.

 

Wahr ist, daß wir vor vier Jahren beschlossen haben, im öffentlichen Dienst nach Möglichkeit nur noch Angestellten-Arbeitsverträge abzuschließen.

 

Das Detail, das Sie stets zu erwähnen vergessen: Das bezieht sich auf alle nicht-hoheitsrechtlichen Funktionen. Finanz­beamte, Richter und Polizisten dagegen nehmen hoheitsrechtliche Ausgaben wahr. Sie werden auch in Zukunft selbstverständlich Beamte sein, daran gibt es nicht den geringsten Zweifel.

 

Das Grundgesetz spricht von der, ich zitiere, „Aus­übung hoheits­recht­licher Befugnisse“ durch Beamte – aber wo sehen Sie hoheitsrechtliche Aufgaben bei Lehrerinnen und Lehrern? Ist es deren pädagogische Arbeit? Vielleicht das Bedienen der Stopuhr im Sport­unter­richt? Oder die Schlüs­sel­gewalt übers Klassenzimmer? Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein, meine Damen und Herren von der Opposition.

 

Auch der neue Bundes­diszi­plinaranwalt Wolfgang Zeisig ist Angestell­ter und darf trotzdem den Beamten auf die Finger sehen – für die Bonner Opposition offenbar kein Problem.

 

Der Beamtenstatus, meine Damen und Herren, ist uns wichtig. Er trägt der besonderen Verant­wortung, auch der besonderen Verpflichtung derjenigen Staatsbediensteten Rechnung, die mit besonderen Aufgaben betraut sind.

 

So weit ist der Fall eigentlich klar. Was Sie aber wollen, ist eine angebliche Haushaltskonsolidierung mit allen noch so fragwürdigen Mitteln.

 

Ich muß Ihnen da gar nichts Böses unterstellen. Sie selbst geben zu, ausschließlich darauf zu kalkulieren, daß für Beamte keine Sozial­versicherungs­beiträge zu zahlen sind.

 

Das ist genau das, was der Politik immer vorgehalten wird: kurzfristig denkend und verantwor­tungslos auf Wähler­stimmen zu schielen. Ich weiß nicht, ob Sie das vernünftig nennen. Ich nenne das Kredit­kartenmentalität! Nach dem Motto: kaufe jetzt, zahle später. Auch wenn das Konto schon lange überzogen ist.

 

Ich will die Sturheit Ihrer Argumentation mit einigen harten Zahlen konfrontieren, auch wenn Ihnen das nicht gefallen wird. Die Ruhestandsbezüge für die Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein werden von heute 1,1 Milliarden Mark jährlich auf rund 3,1 Milliarden Mark im Jahr 2015 steigen. 2020 sind es schon 3,4 Milliarden.

 

Der jetzt von den Beamten durch das Versorgungs­rück­lagegesetz selbst erbrachte Betrag wird sich bis zum Jahr 2013 auf voraussichtlich 1,3 Milliarden belaufen – wohlgemerkt nicht etwa pro Jahr, sondern im gesamten Zeitraum! Mit dem so in 13 Jahren angesammelten Geld werden wir also die Pensionen im Jahr 2013 gerade mal fünf Mona­te lang bezahlen können. Und was kommt danach?

 

Wenn Sie heute mehr Beamte fürs Land fordern, dann fordere ich Sie auf: Erklären Sie das Ihren Kindern, Ihren Nichten und Neffen!

 

·     Geben Sie zu, daß es Ihnen gleichgültig ist, wer wieviel in zwanzig oder dreißig Jahren zu bezah­len hat!

 

·     Gestehen Sie ein, daß die Beschäf­tigung von immer mehr Beamten dazu führen wird, daß in nicht allzu ferner Zukunft die Klassen immer größer werden, werden müssen, weil wir schlicht kein Geld mehr haben werden!

 

Aber vielleicht sind Sie ja der Ansicht, daß Unterricht genau­so­gut mit 80 statt mit 25 oder 30 Kindern stattfinden kann.

 

Nur bitte hören Sie auf, uns Haß auf Beamte im allgemeinen und Haß auf Lehrer im besonderen zu unterstellen. Das ist Unfug. Das Gegenteil ist richtig.

 

·     Wir wollen den öffentlichen Sektor sichern und nicht kaputt­finan­zieren.

·     Wir wollen Bildung garantieren und optimieren – und sie schon gar nicht auf eine tickende Zeitbombe setzen.

·     Wir wollen Gerechtigkeit, was die soziale Vorsorge angeht – auch in den Schulen.

 

Es sind nämlich die ganz normalen Angestellten, die von den Sozial­lasten bis an die Grenze der Belastbarkeit gebeutelt werden. Und Sie wollen diese Soziallasten noch erhöhen! Zugegeben, nicht heute und nicht morgen. Aber um so mehr in einigen Jahren, wenn die, die jetzt so lautstark dafür sind, längst selbst ihren Ruhestand genie­ßen.

 

Ich habe viele Diskussionen um die Ungleichbehandlung von Ange­stellten und Beamten im öffentlichen Dienst erleben müssen. Aber kein einziges Mal konnte mir irgend jemand irgendeinen und sei es noch so schwa­chen Grund dafür nennen, warum Beamte nicht in die Pensions­kassen einzahlen sollen wie alle anderen in den Rententopf.

 

Die seit Jahresbeginn zu entrichtenden Eigen­beiträge zur Versorgungs­anstalt des Bundes und der Länder machen bei Durchnittseinkommen im öffentlichen Dienst 50 bis 70 Mark monatlich aus – wohlgemerkt bei Angestellten und Arbeitern, nicht jedoch bei Beamten, denn sie sind auch davon aus­genommen. Warum eigentlich? Und warum bekommt ein beamteter Lehrer 600, 800 Mark netto mehr als sein ange­stell­ter Kollege mit vergleichbaren Aufgaben und gleicher Berufs­biographie?

 

In diesem Punkt sind wir uns einig: Das darf nicht so bleiben. Der genannte Grundgesetz-Artikel verlangt auch die, ich zitiere wieder, „Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufs­beamten­tums“. – Genau da müssen wir ansetzen! Wir brauchen statt sogenannter „hergebrachter Grundsätze“ aus der Kaiserzeit ein modernes Dienstrecht, das Rechte und Pflichten der Menschen im öffentlichen Dienst zeitgemäß regelt.

 

Die Österreicher haben ihre Beamtenversorgung schon umgestellt, die Schweizer sind dabei und der Rest West­europas kennt ein Beamten­system wie das deutsche über weite Strecken überhaupt nicht. Die Anarchie ist dort trotz allem nicht ausgebrochen.

 

Bundesinnenminister Schily hat zu Recht gefragt, wieso bitteschön Lehrer und Professoren Beamte sein sollen. Darum unterstützen wir die bereits im Bonner Koalitions­vertrag angekündigten Initiativen der Regierung

·     bei der Weiterentwicklung des Systems der Alters­sicherung,

·     und bei der Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts.

 

Bis es so weit ist, sind Neueinstellungen im öffentlichen Dienst auf der Basis von Angestelltenverträgen das Vernünftigste. Das haben Sie, Herr Kubicki, noch vor ein paar Jahren in diesem Parlament sehr vehement gefordert. Erinnern Sie sich?

 

Aber der Abgeordnete Kubicki ist bzw. war nicht unser einziger Verbün­deter. Die Landesregierung ist nämlich weder alleine auf weiter Flur noch haben wir alle gegen uns, wie die Opposition immer behauptet.

 

Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen gehen genauso vor wie wir. In Bremen, Herr Kayenburg, leitet das zuständige Ressort ein einsichtiger Parteifreund von Ihnen – sprechen Sie doch mal mit ihm! Und fragen Sie auch die künftige CDU-FDP-Landesregierung in Hessen, wieso sie vorhat, den angekündigten 1.400 neuen Lehrerinnen und Lehrern eben nicht den Beamtenstatus zu geben!

 

Auch der DGB unterstützt unsere Linie voll und ganz, ebenso die DAG, der Bund der Steuerzahler sowieso. Selbst der GEW-Bundesvorstand hat Minister Schily Ver­handlungen über die Beschäftigung von Lehrern als Angestellte mit der Begründung ange­boten, Lehrer und Hochschullehrer müßten nicht Beamte sein.

 

Und zu guter Letzt hat das Verwaltungsgericht Schleswig erst in dieser Woche wieder die Klagen von angestellten Lehrerinnen auf Verbeamtung abgewiesen – auch das eine Bestätigung der schleswig-holsteinischen Regierungspolitik, von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ganz zu schweigen.

 

Nicht wir praktizieren eine Insellösung, meine Damen und Herren von der Opposition – Sie sitzen auf einer Insel!

 

Von mir aus können Sie gerne da sitzenbleiben und auf eine erhellende Flaschenpost warten. Das Schiff Schleswig-Holstein fährt weiter.


© 1999 by Thomas Östreicher, Hamburg. Alle Rechte vorbehalten.

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